Untere Abfallentsorgungsbehörde

Amt für Umwelt

Hamburger Straße 17 – 18
Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön
24306 Plön

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Vorstellung der unteren Abfallentsorgungsbehörde

Die untere Abfallentsorgungsbehörde ist zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung von Abfällen. Sie wacht über die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften, soweit ihr eine Zuständigkeit zugewiesen ist. Hierzu gehört u. a. die Überwachung der Abfallentsorgung und -verwertung der Betriebe, soweit diese nicht auf der Grundlage des Anschluss- und Benutzungszwanges der Abfallsatzung des Kreises Plön durch das Amt für Abfallwirtschaft mit seinen beauftragten Dritten durchgeführt wird.

Aufgaben der unteren Abfallentsorgungsbehörde

Hier finden Sie eine Auswahl aus dem Aufgabenfeld der unteren Abfallentsorgungsbehörde.

Was sind Abfälle und wie werden sie unterschieden ?

Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird unterschieden zwischen

  • Abfällen zur Verwertung, d.h. Abfälle, die verwertet werden und
  • Abfällen zur Beseitigung, d.h. Abfälle, die nicht verwertet werden.

Was versteht man unter Abfallentsorgung ?

Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen, nicht aber deren Vermeidung.

Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

  1. Vermeidung,
  2. Vorbereitung zur Wiederverwertung,
  3. Recycling,
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung  und Verfüllung,
  5. Beseitigung.

Zuständig für 2 Dienstleistungen