Untere Wasserbehörde
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17 – 18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
- Telefon: +49 4522 743 303
- Fax: +49 4522 74395 303
- E-Mail: umweltamt@kreis-ploen.de
Allgemeines zum Kreis Plön
Der Kreis Plön mit einer Fläche von ca. 1.081 km2 hat ca. 111 km2 stehende Wasserflächen und eine Fließgewässerstrecke von ca. 1.335 km. Dementsprechend kommt der Abwasserbeseitigung, der Gewässerunterhaltung und der Gewässerrenaturierung hohe Bedeutung zu.
Vorstellung der unteren Wasserbehörde
Die untere Wasserbehörde führt hoheitliche Aufgaben des Wasserrechtes durch. Rechtsgrundlagen bilden im Wesentlichen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz (LWG). Nach diesen Gesetzen sowie den dazugehörigen Verordnungen und technischen Regelwerken werden die Gewässer und das Grundwasser überwacht, Benutzungen zugelassen und technische Anlagen genehmigt.An wen muss ich mich wenden?
Unter den unten genannten Telefonnummern erhalten Sie Auskunft zu den speziell aufgeführten Themenbereichen.
Themenbereich |
Telefonnummer |
04522 / 743 - 436 |
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04522 / 743 - 436 |
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Lagerung wassergefährdender Stoffe |
04522 / 743 - 435 |
Biogasanlagen |
04522 / 743 - 132 |
Kleinkläranlagen |
04522 / 743 - 328 |
Landwirtschaft |
04522 / 743 - 477 |
Für alle anderen wasserbehördlichen Themenbereiche in Ihrer Gemeinde finden Sie hier die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeitenden.
Zuständig für 14 Dienstleistungen
- Abgabeerklärung
- Abwasser: Ableitung von Niederschlagswasser
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung, Onlineantrag
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung, Onlineantrag
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung, Onlineantrag
- Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen, Onlineantrag
- Gewässeraufsicht
- Gewässerunterhaltung
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
- Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen, Onlineantrag
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Wasserschutzgebiet