Abteilung Naturschutz
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17–18
Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön
24306 Plön
- Telefon: +49 4522 743 400
- Fax: +49 4522 74395 400
- E-Mail: umweltamt@kreis-ploen.de
- Web:
Untere Naturschutzbehörde
Die untere Naturschutzbehörde ist für den nachhaltigen Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft zuständig, damit Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume erhalten bleiben.
Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde umfassen unter anderem
- die naturschutzrechtliche Beurteilung von Maßnahmen, die Natur und Landschaft beeinträchtigen können
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung, Festsetzung und Kontrolle der Kompensation (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
- Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben bei Verstößen gegen naturschutzrechtliche Vorschriften
- Verwaltung von Ökokonten
- Genehmigung von Bodenabgrabungen, -auffüllungen und Kiesabbau
- Schutz von Knicks, Bäumen und sonstigen Gehölzen
- Koordination der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten, Betretungserlaubnisse
- Genehmigung von Vorhaben und Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten
- Arten- und Biotopschutz
- Genehmigung und Kontrolle von Tiergehegen
An wen muss ich mich wenden?
Abteilungsleitung Naturschutz: Herr Henning Walther
Karte Kreis Plön mit Städten, Ämtern und Gemeinden
Karte mit Zuständigkeitsübersicht der UNB nach Gemeinden
Die zuständigen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
Zuständigkeitsbereich | Telefonische Erreichbarkeit |
Stadt Schwentinental | 04522 743-418 vormittags |
Amt Schrevenborn, Stadt Plön, Gemeinde Ascheberg |
04522 743-491 |
Amt Großer Plöner See ohne Gemeinde Ascheberg Amt Selent-Schlesen |
04522 743-499 vormittags |
Amt Lütjenburg |
04522 743-431 |
Stadt Preetz Amt Preetz-Land Amt Bokhorst-Wankendorf |
04522 743-445 vormittags |
Karte mit Übersicht nach Gemeinden
Auskünfte zu speziellen Themen:
Kiesabbau, Abgrabungen, Auffüllungen, Naturschutzgebiete | 04522 743-478 |
Knicks, Baumfällungen, Leitungsverlegungen, Naturdenkmale | 04522 743-472 |
Ökokonten |
04522 743-491 |
Artenschutz, Erstaufforstungen, Weihnachtsbaumkulturen, Kompensation bei Eingriffen durch Straßen- und Radwegebau, Natura 2000, Windenergieplanung, Stromnetzausbau, Feuerwerke | 04522 743-418 vormittags |
Informationen zu unseren Aufgaben erhalten Sie hier ...
Rechts- und Vollzugsgrundlagen
Die jeweils aktuellen Texte der rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.Anträge und Merkblätter
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Ökokonto
Richtlinien und Verordnungen
Servicezeiten
Montag |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Dienstag |
09.00 - 12.00 Uhr |
14.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Donnerstag |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Freitag |
09.00 - 12.00 Uhr |
Zuständig für 24 Dienstleistungen
- Artenschutz bei Baumaßnahmen
- Baumschutzsatzungen der Gemeinden und Städte im Kreis Plön
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Biotopschutz und Biotoppflege
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Gehölzpflege, Gehölzrückschnitt
- Genehmigungsbedürftige Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten
- Geschützte Landschaftsbestandteile im Kreis Plön
- Knickschutz
- Krähen
- Landschaftsplanung
- Landschaftsschutzgebiete im Kreis Plön
- Naturdenkmale im Kreis Plön
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
- Naturschutzgebiete im Kreis Plön
- Ökokonto
- Schutzgebiete
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Verlegung von Kleingewässern / Teichen / Tümpeln
- Weihnachtsbaumkultur
- Zoo-Genehmigung beantragen