Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Untersuchungen durch bei Kindern, die eingeschult werden sowie bei Schülerinnen und Schülern, die einen speziellen Förderbedarf haben. Außerdem erfolgt die Begutachtung entwicklungsverzögerter, behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder im Rahmen der SGB und KJHG mit entsprechender Beratung von Eltern und auch Therapeuten. Im Bedarfsfall werden kinder- und jugendpsychiatrische Beratungen (z.B. bei Verhaltensstörungen) durchgeführt. Für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden Impfungen angeboten.