Hilfsnavigation
Volltextsuche
Eingangsbereich mit Information der Kreisverwaltung Plön
© Kreis Plön 
Seiteninhalt

Was ist bei der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen zu beachten ?

Bei nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken ist als Ausnahme eine offene Verbrennung von pflanzlichen Abfällen unter bestimmten Bedingungen statthaft.

Als erstes ist vom Abfallbesitzer zu prüfen, inwieweit die nachstehenden Entsorgungsmöglichkeiten bestehen.

  • Verrotten des pflanzlichen Abfalls auf dem Grundstück, auf dem er anfällt (durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren);
  • Nutzung der von der entsorgungspflichtigen Körperschaft durch Satzung angebotenen Entsorgung;
  • Nutzung von Kompostierungsanlagen.

 Ist die Nutzung der vorgenannten Entsorgungsformen nicht möglich bzw. zumutbar, ist vom Abfallbesitzer als nächstes zu prüfen, ob er nachstehende Einschränkungen und Bedingungen gemäß der "Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen..." einhalten und erfüllen kann:

  • es dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch Rauchentwicklung oder Funkenflug;
  • zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.

 

Seitenanfang