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Darf Abfall verbrannt werden ?

Gemäß § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Verbrennen von "Abfall zur Beseitigung" nur in Abfallbeseitigungsanlagen erlaubt.

Zur Gewinnung von Energie darf gem. § 8 KrWG "Abfall zur Verwertung" nur unter bestimmten Bedingungen verbrannt werden.

Dies gilt jedoch nicht für haushaltsübliche Feuerungsanlagen. Diese dürfen grundsätzlich nur mit den dafür zulässigen Brennstoffen betrieben werden.

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