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Was ist ein Altfahrzeug ?

Altfahrzeuge im Sinne der Altfahrzeug-Verordnung sind Fahrzeuge der

  • Klasse M 1 , d.h. Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz oder
  • Klasse N 1 , d.h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen,

die Abfall nach § 3 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind.

Wann wird ein Fahrzeug zum Altfahrzeug ?

Ein Fahrzeug wird zum Altfahrzeug (Abfall), wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Was muss der Besitzer eines Altfahrzeuges beachten ?

Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist nach § 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet, dieses nur einer anerkannten (zertifizierten) Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

Sich davon zu überzeugen, dass die Annahmestelle, die Rücknahmestelle bzw. der Demontagebetrieb die notwendige Zertifizierung besitz, liegt in der Eigenverantwortung des Altfahrzeugbesitzers.

Zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle erhält der Altfahrzeugbesitzer von dem Betreiber der Annahme- oder Rücknahmestelle bzw. des Demontagebetriebes einen Verwertungsnachweis über die ordnungsgemäße Verwertung des Altfahrzeugs.

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