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Leistungsbeschreibung und Voraussetzung

Kitas dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn

  • es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
  • ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dies Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, oder
  • die Erziehungsberechtigten
           a.     einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit
                   aufnehmen oder Arbeit suchend sind
           b.     sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der
                   Schulausbildung oder 
           c.     Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten
                   Buches erhalten 

  • Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Unfang von täglich mindestens fünf Stunden. Ein Nachmittagsplatz ist anspruchserfüllend, wenn er mit dem nachgewiesenen Bedarf des Kindes und der Erziehungberechtigten vereinbar ist. 


Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auch für einen Platz in der Kindertagepflege besteht. Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kita. Diese erhalten Sie ebenfalls über das Kita-Portal Schleswig-Holstein, über das dann auch die Anmeldung erfolgt.

https://www.kitaportal-sh.de/de/

Elternbeiträge für Kita

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiträge gezahlt.

Der Kostenbeitrag (Elternbeitrag) beträgt 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben. 

Informationen zur Ermäßigung/ Übernahme des Elternbeitrages finden Sie hier.


Verfügbare Dokumente

Antrag auf Betriebserlaubnis

Personalmeldebogen

§ 47 SGB VIII Meldepflicht

Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege

mit den dazugehörigen Anlagen:

Anlage III
Richtlinie Ermäßigung des Teilnehmerbetrages für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege -Sozialstaffel
-

Anlage IV
Förderrichtlinie Investitionen Kindertageseinrichtungen
Anlage IV/1
Anlage IV/2
Anlage IV/3

DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM KREIS PLÖN KÖNNEN HIER EINGESEHEN WERDEN (BEDARFSPLAN)

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