Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
Leistungsbeschreibung
Drohen Gefahren für ein Gewässer (z. B. im Falle von Verunreinigungen durch Heizöl, Kraftstoffe, Chemikalien oder eines extremen Fischsterbens) oder gehen durch den Zustand oder die Benutzung von Gewässern, der Deiche, (Sicherungs-)Dämme, Sperrwerke oder sonstigen Hochwasserschutzanlagen sowie der Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete (einschl. der überschwemmungsgefährdeten Gebiete) Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne aus, sollten die zuständigen Behörden umgehend benachrichtigt werden.
Die zuständigen Behörden treffen dann die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren.
An wen muss ich mich wenden?
- An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum (Obere Wasserbehörde), wenn Küstengewässer, Seeschifffahrtsstraßen, Landeshäfen oder Außentiefs betroffen sind,
- an die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden), wenn die übrigen Gewässer (einschließlich des Grundwassers) betroffen sind oder
- in Notfällen an die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr (Notruf 112).
Die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde des Kreises Plön sind wochentags zu den regulären Dienstzeiten in der Kreisverwaltung erreichbar. Schadensfälle und Unfälle sind unter Tel.: 04522/743-303 zu melden.
Zusätzlich ist die Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten
- freitags von 12:30 Uhr bis 22.00 Uhr
- samstags und sonntags jeweils von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- an Feiertagen, die an ein Wochenende grenzen, jeweils von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr
über die Integrierte Regionalleitstelle Mitte, Tel.: 0431 / 5905-0, (IRLS-Mitte) gegeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Benachrichtigung der zuständigen Stelle sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 110 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
Was sollte ich noch wissen?
weitere Informationen zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Merkblatt Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Jedoch sind Angaben über Ort, Zeit sowie Art und Umfang der Gefahr für die zuständige Stelle hilfreich.