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Genehmigungsbedürftige Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten

In Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Das gilt insbesondere, wenn sie den Naturhaushalt schädigen, den Naturgenuss beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten können.
In der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung  können Sie nachlesen, welche Handlungen verboten bzw. zulässig sind und welche ausnahmsweise genehmigt werden können.

Für viele Vorhaben, Maßnahmen und Veranstaltungen ist eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich, die vor Durchführung der Maßnahme beantragt werden muss.

An wen muss ich mich wenden?

Karte Kreis Plön mit Städten, Ämtern und Gemeinden

Karte mit Zuständigkeitsübersicht der UNB nach Gemeinden

Die zuständigen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:

Zuständigkeitsbereich Telefonische Erreichbarkeit
Stadt Schwentinental 04522 743-418
vormittags
Amt Schrevenborn, Stadt Plön, Gemeinde Ascheberg

04522 743-491
vormittags

Amt Großer Plöner See ohne Gemeinde Ascheberg
Amt Selent-Schlesen
04522 743-499
vormittags

Amt Lütjenburg
Amt Probstei

04522 743-431
Stadt Preetz
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
04522 743-445
vormittags

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung bei dem zuständigen Mitarbeiter über die Voraussetzungen und die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Antragsunterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.023,00 Euro an. 

Welch Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung für die Maßnahme bzw. Veranstaltung muss vor der Durchführung eingeholt werden.

Rechtsgrundlagen

Landschaftsschutzgebietsverordnungen (LSG-VO)
§ 3 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§§ 2, 51 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif)  - VwGebV

LSG-VOen
BNatSchG
LNatSchG
VwGebV

Zuständige Behörde

Abteilung Naturschutz »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 400
Fax: +49 4522 74395 400
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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