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Waffentransport: Erlaubnis
[Nr.99089043000000 ]

Bitte beachten Sie unsere besonderen Sprechzeiten!

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt und
  • der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.

Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.

Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Waffentransporterlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen einelektronischer Antrag (Antragsassistent)  zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

  • §§ 29 ff. Waffengesetz (WaffG),
  • § 29 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV SH) (Tarifstelle 25.1.56)
 

Was sollte ich noch wissen?

Diese Leistung betrifft nicht die persönliche Mitnahme von Waffen, zum Beisipel als Sportschütze.

In bestimmten Fällen bestehen Anzeigepflichten gegenüber dem Bundeskriminalamt (siehe § 34 WaffG).

Vor dem Verbringen von Waffen in einen anderen Staat ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld über die dort geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Hierzu stehen die jeweiligen Botschaften/ Konsulate zur Verfügung. Unabhängig von den waffenrechtlichen Bestimmungen sind auch die zollrechtlichen Regelungen zu beachten.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers,
  • Angaben über die Waffen,
  • Lieferanschrift.

Es können weitere Unterlagen/Nachweise erfroderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

ACHTUNG:
Die Waffenbehörde kann die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat (Einfuhrerlaubnis).

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV SH) (Tarifstelle 25.1.56). Sie wird nach der Anzahl der beantragten Positionen (unterschiedliche Waffen/Munition) berechnet. 

Anträge / Formulare

Für die Beantragung der Waffentransporterlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen einelektronischer Antrag (Antragsassistent)  zur Verfügung.

Zuständige Behörde

Jagd- und Waffenbehörde »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
E-Mail schreiben oder Formular

Kontakt

Thore Lafrenz »
Telefon: +49 4522 743 254
Fax: +49 4522 743 95 254
E-Mail schreiben oder Formular
Kira Karge »
Telefon: +49 4522 743 430
Fax: +49 4522 743 95 430
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