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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
[Nr.99089018000000 ]

Bitte beachten Sie die besonderen Sprechzeiten!

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.

Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Formulare

Antrag waffenrechtliche Erlaubnis (PDF, 17 kB)

Antrag waffenrechtliche Erlaubnis für Segler (PDF, 17 kB)

Antrag waffenrechtliche Erlaubnis für Erben (PDF, 17 kB)

Informationsblatt für Erben (PDF, 18 kB)

Erwerbsanzeige (PDF, 7 kB)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.

Zuständige Behörde

Jagd- und Waffenbehörde »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
E-Mail schreiben oder Formular

Kontakt

Thore Lafrenz »
Telefon: +49 4522 743 254
Fax: +49 4522 743 95 254
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Kira Karge »
Telefon: +49 4522 743 430
Fax: +49 4522 743 95 430
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