
Seiteninhalt
Was erledige ich wo?
Tierveranstaltung: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen vor Beginn gemeldet werden.
Die vom Veterinäramt auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Zuständige Behörde
Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht »
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 270
Fax: +49 4522 743 236
E-Mail schreiben oder Formular
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 270
Fax: +49 4522 743 236
E-Mail schreiben oder Formular