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Stiftungsaufsicht

Leistungsbeschreibung


Die Stiftungsaufsicht übt die Rechtsaufsicht aus, d. h. sie hat zu überwachen, dass von den für eine Stiftung bürgerlichen Rechts handelnden Personen die Rechtsvorschriften, das Stiftungsgeschäft und die Satzung beachtet werden. Darüber hinaus übernimmt sie eine Beratungsfunktion für die Stiftungen.
 
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftungsaufsicht über die im Kreis Plön ansässigen rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts des Kreises Plön ist der Landrat. Die Zuständigkeit erstreckt sich aufgrund der Kooperationsvereinbarung ebenso auf die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts der Kreise Ostholstein und Segeberg, der Stadt Neumünster und der Landeshauptstadt Kiel.

An wen muss ich mich wenden?

Kreise und kreisfreie Städte

 

Herr Hopp                                          Tel: 04522 / 743 – 433
 
Frau Hagedorn                                 Tel: 04522 / 743 – 384
 
Herr Göser                                         Tel: 04522 / 743 – 357

Frau Klemke                                      Tel: 04522 / 743 – 466 
 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Innerhalb von acht Monaten nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorstand der Stiftungsaufsicht einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes mit
1. einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung und einer Vermögensübersicht oder
2. einem Prüfbericht einer Behörde, einer Einrichtung im Sinne des § 340 k Abs. 2 und 3 des Handelsgesetzbuches, eines Prüfungsverbandes, einer öffentlich bestellten Wirtschaftsprüferin oder eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers, einer vereidigten Buchprüferin oder eines vereidigten Buchprüfers oder einer anerkannten Wirtschafts- oder Buchprüfungsgesellschaft einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?


·         Die Leistungen der Stiftungsaufsicht sind für gemeinnützige, rechtsfähige Stiftungen gebührenfrei.
·         Die Gebühren für nicht gemeinnützige, rechtsfähige Stiftungen können bei der Stiftungsaufsicht erfragt werden.

Rechtsgrundlage


§ 8 Abs. 1 Stiftungsgesetz Schleswig-Holstein

Zuständige Behörde

Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 274
Fax: +49 4522 74395 274
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Udo Hopp »
Telefon: +49 4522 743 433
Fax: +49 4522 743 95 433
E-Mail schreiben oder Formular
Regina Hagedorn »
Telefon: +49 4522 743 384
Fax: +49 4522 743 95 384
E-Mail schreiben oder Formular
Jan Göser »
Telefon: +49 4522 743 357
Fax: +49 4522 743 95 357
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Ria Klemke »
Telefon: +49 4522 743 466
Fax: +49 4522 743 95 466
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