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Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
[Nr.99107012017001 ]

Leistungsbeschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

An wen muss ich mich im Kreis Plön wenden?

Für Leistungen , die außerhalb von Einrichtungen benötigt werden, stehen Ihnen die Sozialämter im Kreis Plön als Ansprechpartner zur Verfügung.

Anschriften der Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltungen im Kreis Plön 

Für Leistungen, die inneralb von Einrichtungen benötigt werden finden Sie anschließend eine Liste aller Aufgaben, die von den Kolleginnen und Kollegen im Amt für Soziales wahrgenommen werden.

Keine Einträge vorhanden.

 

Zusatzinformation

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zu Einkommen,
  • Nachweise zu Belastungen.

Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Behörde

Amt für Soziales »
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 643
Telefon: +49 4522 743 82
Fax: +49 4522 743 95 359
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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