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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
[Nr.99107015000000 ]

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.

Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.

Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: kostenlos

Verfahrensablauf

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS
NRW)

Fachlich freigegeben am

28.04.2023

Zuständige Behörde

Abteilung Hilfen für Menschen mit Behinderung »
Amt für Soziales
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 382
Fax: +49 4522 74395 382
Telefon: sozialamt@kreis-ploen.de
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Zuständig für: A-Aq, J, Se-Sz (ohne Sc, So, Sö), Körperbehinderte Kh-O

Natalie Nehls »
Telefon: +49 4522 743 703
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Ar-Az, Fa, Gu-Gz, O, Ru-Rz, Sa, T, Z, Körperbeh. C-F, P-Sh

Katja Laue »
Telefon: +49 4522 743 677
Fax: +49 4522 743 95 677
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Ba-Be, Ni-No, U, W, Körperbehinderte G-Kg

Anika Neumann »
Telefon: +49 4522 743 701
Fax: +49 4522 743 95 701
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Zuständig für: Bi-Bz, C, Ne

Inken Setzpfand »
Telefon: +49 4522 743 556
Fax: +49 4522 743 95 556
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Zuständig für: D, E, Fe-Fz, Körperbehinderte Si-Z

Louisa Wiezorek »
Telefon: +49 4522 743 676
Fax: +49 4522 743 95 676
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Zuständig für: G-Gr,, Körperbehinderte A-B

Maria Riggert »
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Fax: +49 4522 743 95 561
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Tobias Gebert »
Telefon: +49 4522 743 557
Fax: +49 4522 743 95 480
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Zuständig für: I, Q, Sc, So, Sö

Lukas Dzierzynski »
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Fax: +49 4522 743 95 318
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Joerdis Keller »
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Zuständig für: M, Na, Nu, P, X, Y

Kari Diete »
Telefon: +49 4522 743 709
Fax: +49 4522 743 95 709
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Jacqueline Usbek »
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Fax: +49 4522 743 95 560
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