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Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
[Nr.99060001080000 ]

Leistungsbeschreibung

Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).

Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.

Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

Zusatzinformation

Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

Rechtsgrundlage

§§ 90 ff Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit § 53 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel

  • Nachweis über die Behinderung,
  • sämtliche Einkommensnachweise,
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).

Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

§§ 90 bis 150 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)

An wen muss ich mich im Kreis Plön wenden

An das Amt für Soziales der Kreisverwaltung Plön

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Teilhabe am Arbeitsleben Liste mit Ansprechpartnern im Kreis Plön  | PDF-Dokument, 247 kB
Icon Formular Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder  | PDF-Dokument, 267 kB
Icon Formular Antrag auf Eingliederungshilfe für Erwachsene  | PDF-Dokument, 22 kB

Zuständige Behörde

Abteilung Hilfen für Menschen mit Behinderung »
Amt für Soziales
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 382
Fax: +49 4522 74395 382
Telefon: sozialamt@kreis-ploen.de
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Zuständig für: A-Aq, J, Se-Sz (ohne Sc, So, Sö), Körperbeh. Kh-O

Natalie Nehls »
Telefon: +49 4522 743 703
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Ar-Az, Fa, Gu-Gz, O, Ru-Rz, Sa, T, Z, Körperbeh. C-F, P-Sh

Katja Laue »
Telefon: +49 4522 743 677
Fax: +49 4522 743 95 677
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: BA-Be, Ni-No, U, W, Körperbehinderte G-Kg

Anika Neumann »
Telefon: +49 4522 743 701
Fax: +49 4522 743 95 701
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Zuständig für: Bi-Bz, C, Ne

Inken Setzpfand »
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Fax: +49 4522 743 95 556
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Zuständig für: D, E, Fe-Fz, Körperbehinderte Si-Z

Louisa Wiezorek »
Telefon: +49 4522 743 676
Fax: +49 4522 743 95 676
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Maria Riggert »
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Tobias Gebert »
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Joerdis Keller »
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Kari Diete »
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Jacqueline Usbek »
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Fax: +49 4522 743 95 560
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Lukas Dzierzynski »
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Judith Mengel »
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Sophie Politz »
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Marie-Therese beim Graben »
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Fax: +49 4522 743 95 313
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Zuständig für: Kinder und Jugendliche G, H, M, R

Manja Fieberg »
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Lisa Piekulla-Flügger »
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