
Was erledige ich wo?
Schädlingsbekämpfung
Leistungsbeschreibung
Unter Schädlingsbekämpfung werden chemische, physikalische oder biologische Maßnahmen zusammengefasst, die zur Bekämpfung von Schädlingen (zum Beispiel Tiere oder Mikroorganismen) dienen.
Wichtig ist dies unter anderem im Bereich der Lebensmittel. Nach § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung dürfen Lebensmittel keiner nachteiligen Beeinflussung, zum Beispiel durch Mikroorganismen oder tierische Schädlinge, ausgesetzt werden. Es ist Aufgabe des Unternehmers, der Lebensmittel produziert, transportiert oder lagert, eine zweckmäßige Schädlingsbekämpfung sicherzustellen. Auf Verlangen sind der zuständigen Behörde, im Rahmen der Lebensmittelüberwachung die Dokumente über die Schädlingsbekämpfung vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter) im Falle der Lebensmittelüberwachung,
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), wenn Sie tierische Schädlinge, zum Beispiel Ratten, melden wollen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV).

Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 270
Fax: +49 4522 743 236
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Fax: +49 4522 743 95 484
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