Hilfsnavigation
Volltextsuche
Eingangsbereich mit Information der Kreisverwaltung Plön
© Kreis Plön 
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle
 

Rettungsdienst
[Nr.99003036168000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen.

Notfallrettung:
Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in besonders ausgestatteten Rettungswagen in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.

Krankentransport:
Der Krankentransport ist die Beförderung anderer kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.

Luftrettung:
Die Luftrettung ergänzt und unterstützt den bodengebundenen Rettungsdienst insbesondere in der Notfallrettung und bei Verlegungen in andere Behandlungseinrichtungen.

An wen muss ich mich wenden?

An den jeweils zuständigen kommunalen Rettungsdienstträger.

Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112. Krankentransporte werden ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert.


An den jeweils zuständigen kommunalen Rettungsdienstträger.


Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Integrierte Regionalleitstelle Mitte in Kiel unter der Notrufnummer „112“. Krankentransporte werden ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert (0431/19222).

Bei Fragen zu Abrechnungen von Einsätzen im Rettungsdienst wenden Sie sich bitte an die zentale Einsatzabrechnungsstelle des Rettungsdienstes im Kreis Plön. Sie ist telefonich unter 04342/801-503 zu erreichen.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - SHRDG),
  • Verordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (SHRDG-DVO),
  • §§ 60, 61, 62, 133 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung.

Weitere Links:


Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Zwecke der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen: ärztliche Verordnung.

Diese ärztliche Verordnung kann bei der Notfallrettung auch durch die Notärzte ausgestellt oder durch eine Beförderungsbestätigung des Krankenhauses ersetzt werden.

Welche Gebühren fallen an?

  • Es sind die zwischen den Krankenkassen und jedem kommunalen Rettungsdienstträger vereinbarte Benutzungsentgelte zu zahlen; bei der Luftrettung die mit den Luftrettungsunternehmen vereinbarten Entgelte.
  • Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse nach den Vorschriften des SGB V die Kosten der Versorgung durch Notärzte, der Rettungsfahrt zum Krankenhaus und von aus zwingenden medizinischen Gründen notwendigen Krankentransporten (bis auf die Zuzahlung nach § 61 SGB V in Höhe von maximal 10,00 Euro).

Zuständige Behörde

Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 274
Fax: +49 4522 74395 274
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Simon Schlichting »
Telefon: +49 4522 743 351
Fax: +49 4522 743 95 351
E-Mail schreiben oder Formular
Janina Kreihe »
Telefon: +49 4522 743 350
Fax: +49 4522 743 95 350
E-Mail schreiben oder Formular
Seitenanfang