Hilfsnavigation
Volltextsuche
Eingangsbereich mit Information der Kreisverwaltung Plön
© Kreis Plön 
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle
 

Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
[Nr.99090003006000 ]

Leistungsbeschreibung

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind

  • Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
  • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,

die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Nicht als Eingriff gilt die

  • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
  • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.

Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

Karte Kreis Plön mit Städten, Ämtern und Gemeinden

Karte mit Zuständigkeitsübersicht der UNB nach Gemeinden

Die zuständigen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:

Zuständigkeitsbereich Telefonische Erreichbarkeit
Stadt Schwentinental 04522 743-418
vormittags
Amt Schrevenborn, Stadt Plön, Gemeinde Ascheberg

04522 743-491
vormittags

Amt Großer Plöner See ohne Gemeinde Ascheberg
Amt Selent-Schlesen
04522 743-499
vormittags

Amt Lütjenburg
Amt Probstei

04522 743-431
Stadt Preetz
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
04522 743-445
vormittags
Kiesabbau,  Abgrabungen,  Auffüllungen, Naturschutzgebiete 04522 743-478
Knicks, Baumfällungen, Leitungsverlegungen, Naturdenkmale 04522 743-472
Ökokonten

04522 743-491
vormittags

Artenschutz, Erstaufforstungen, Weihnachtsbaumkulturen, Kompensation bei Eingriffen durch Straßen- und Radwegebau, Natura 2000, Windenergieplanung, Stromnetzausbau, Feuerwerke 04522 743-418
vormittags

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.

Die Genehmigung für die Maßnahme muss vor der Durchführung eingeholt werden.

Rechtsgrundlage

  • § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG),
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH),
  • Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.5 - VwGebV.

Was sollte ich noch wissen?

In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.

Eingriff - Was sollte ich noch wissen

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie im Landesportal Schleswig-Holstein zu den Themen
Eingriffsregelung und
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Plan,
  • Beschreibung des Eingriffs,
  • sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung,
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen

  • für einfache Verfahren: Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.020,00 Euro und
  • bei besonders aufwändigen Verfahren: Gebühren in Höhe von 1.020,00 Euro bis 10.230,00 Euro an.

Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.

Anträge / Formulare

Formloser Antrag.

Zuständige Behörde

Abteilung Naturschutz »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 400
Fax: +49 4522 74395 400
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
Seitenanfang