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Was erledige ich wo?

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Meldebestätigung
[Nr.99115003000000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Rechtsgrundlage

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

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