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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
[Nr.99107007010000 ]

Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben.

Der Kostenbeitrag (Elternbeitrag) beträgt 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder die das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben.

Informationen zu möglichen Ermäßigungen des Kostenbeitrages/ Elternbeitrages:

Geschwisterermäßigung von Elternbeiträgen:

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege betreut, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für Eltern für das zweitälteste Kind um 50 % und für jüngere Kinder um 100 %.  Antrag auf Geschwisterermäßigung siehe hier.

Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen:

Der Kostenbeitrag wird auf Antrag für Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen, ganz oder teilweise erlassen.

Für Eltern, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbminderung, Bürgergeld, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen. Antrag auf soziale Ermäßigung siehe hier.

An wen muss ich mich wenden?

Für Kinder, die in einer Kindertagespflege betreut werden, wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Plön.

Für Kinder, die in einer Kita betreut werdne, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Amts,- Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Was mache ich, wenn ein Kind in der Kita betreut wird und ein Kind in der in Kindertagespflege?

In diesem Fall sind zwei gesonderte Anträge auf Ermäßigung zu stellen. Für das Kind in der Kita bei der zuständigen Amts-, Gemeinde-, oder Stadtverwaltung und für das Kind in der Kindertagespflege bei der Kreisvewaltung Plön.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages wird zum 01. des Monats, in dem der Antrag eingegangen ist, gewährt; jedoch frühestens ab dem ersten Tag der Betreuung. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise, die benötigt werden könnten:

  • Berufstätigkeitsnachweis o.ä. bei einem wöchentlichen Betreuungsumfang von mehr als 25 Stunden.
  • Aktuellen Bewilligungsbescheid für eine soziale Transferleistung z.B. Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld
  • Mietvertrag oder beim Eigenheim Nachweis über die Kredittilgung etc.
  • Nachweise über die Nebenkosten und Heizkosten
  • Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate
  • Nachweis über Versicherungen z.B. KFZ-Haftpflicht
  • Nachweis über Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Elterngeld
  • Nachweise über Miet-und Pachteinnahme, sowie über Kapitalerträge
  • Nachweise über sonstige Einnahmen
  • Nachweise über besondere Belastungen

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Antrag Soziale Ermäßigung Kita
Anrag Soziale Emäßigung Kindertagespflege
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Bitte beachten Sie, dass die Ämter, Städte und Gemeinden teilweise eigene Vordrucke verwenden. Wenden Sie sich daher bitte vorab bei Ihrer zuständigen Stelle, um ein enstprechenden Antragsformular zu erhalten. 

Kontakt

FINANZIELLE ABWICKLUNG


Nicole Meyer                                             Nina Rose                                            
Tel.: 04522-743-458                                  Tel.: 04522/743-737                            
Fax: 04522/743-95458                             Fax: 04522/743-95737                       
nicole.meyer@kreis-ploen.de             nina.rose@kreis-ploen.de
 


FACHBERATUNG KINDERTAGESPFLEGE UND VERMITTLUNG VON TAGESMÜTTERN- UND VÄTERN


Sonja Bethke
Zuständig für: Amt Probstei
Schwerpunkt: Auswärtige Kindertagespflegepersonen und auswärtige Kinder
Tel.: 04522/743-717
Fax: 04522/743-95717
sonja.bethke@kreis-ploen.de

Tanja Diekmann
Zuständig für:
Amt Schrevenborn
Amt Selent/Schlesen
Stadt Schwentinental
Schwerpunkt: QHB
Tel.: 04522/743-716
Fax: 04522/743-95716
tanja.diekmann@kreis-ploen.de


Delia Hamann
Zuständig für:
Amt Lütjenburg
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
Amt Großer Plöner See
Stadt Plön
Schwerpunkt: Roter Flyer
Tel.: 04522/743-584
Fax: 04522/743-95584
delia.hamann@kreis-ploen.de


Birgit Wulff
Zuständig für: Preetz
Schwerpunkt: Vertretungsstützpunkte
Tel.: 04522/743-450
Fax: 04522/743-95450
birgit.wulff@kreis-ploen.de

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

Teaser

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Zuständige Behörde

Abteilung Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit »
Abteilungsleiterin: Bärbel Staudler
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 222
Fax: +49 4522 74395 222
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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