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Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
[Nr.99036008007008 ]

Leistungsbeschreibung

Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.

Zuständige Behörde

KFZ-Zulassungsbehörde »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 900
Fax: +49 4522 74395 155
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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