
Was erledige ich wo?
Haltung von Nutztieren: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer,
- Hühner,
- Enten,
- Gänse,
- Fasane,
- Perlhühner,
- Rebhühner,
- Tauben,
- Truthühner,
- Wachteln,
- Laufvögel,
- Gehegewild,
- Kameliden,
- andere Klauentiere,
- Fische aus Aquakulturbetrieben,
- Bienen.
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Rechtsgrundlage
- §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
- § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
- § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).
Antragsformulare/Merkblätter
Anzeige des Tierbestandes nach § 26 Viehverkehrsverordnung (DOCX, 31 kB)
Anzeige von Bienenvölkern und ihren Standorten (PDF, 21 kB)
Antrag Fischseuchenverordnung (PDF, 56 kB)
Pflichten eines Rinderhalters (PDF, 184 kB)
Pflichten Hühnerhaltung (PDF, 97 kB)
Merkblatt für die Durchführung von Viehaustellungen (PDF, 236 kB)
Tierhaltererklärung Mastschafe, -ziegen EU (PDF, 22 kB)
Tierhaltererklärung Zuchtschafe, -ziegen EU (PDF, 36 kB)
Tierhaltererklärung Schlachtschafe, -ziegen EU (PDF, 23 kB)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name,
- Anschrift,
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
- Nutzungsart der Tiere und
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).

Zuständige Behörde
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 270
Fax: +49 4522 743 236
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