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Gewässeraufsicht
[Nr.99129026028000 ]

Leistungsbeschreibung

Schleswig-Holstein ist ein Wasserland: 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse, 300 Seen mit insgesamt 28 000 Hektar Fläche, eine rund 1.200 km lange Küste an Nord- und Ostsee. Knapp ein Viertel der Landesfläche ist durch Sturmfluten gefährdet und die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu 100 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensraum und als Trinkwasserreservoir sind wichtige Aufgaben.

Sofern zur Abwendung einer durch Hochwasser, Sturmflut, Eisgang oder durch andere Ereignisse entstehenden Wassergefahr Maßnahmen notwendig sind, haben alle Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, auf Anordnung der Gefahrenabwehrbehörde die erforderliche Hilfe zu leisten.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Zuständige Behörde

Untere Wasserbehörde »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17 - 18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 303
Fax: +49 4522 74395 303
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