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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
[Nr.99060001080000 ]

Leistungsbeschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung. 

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt: 

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfen können so aussehen: 

  • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein. 

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 
 

An wen muss ich mich im Kreis Plön wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Plön

Zusatzinformation

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. 
Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
  • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
  • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.  

.
 

Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigt sind die junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
  • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
  • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate. 
  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen

Fachlich freigegeben am

04.01.2023

Zuständige Behörde

Abteilung Hilfen für Menschen mit Behinderung »
Amt für Soziales
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 382
Fax: +49 4522 74395 382
Telefon: sozialamt@kreis-ploen.de
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Zuständig für: A, B, St-Sz

Judith Mengel »
Telefon: +49 4522 743 483
Fax: +49 4522 743 95 483
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Marie-Therese beim Graben »
Telefon: +49 4522 743 313
Fax: +49 4522 743 95 313
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Manja Fieberg »
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Lisa Piekulla-Flügger »
Telefon: +49 4522 743 586
Fax: +49 4522 743 95 586
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