Hilfsnavigation
Volltextsuche
Eingangsbereich mit Information der Kreisverwaltung Plön
© Kreis Plön 
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle
 

Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
[Nr.99003009012002 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.

Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein
 

Zuständige Behörde

Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht »
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Ascheberger Straße 71
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 270
E-Mail schreiben oder Formular

Kontakt

Seitenanfang