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Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
[Nr.99019003016000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als (EU-)Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.

Handelt es sich um eine Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern, wird diese Einschränkung als Ergänzung in der deutschen Fahrlehrerlaubnis eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dessen/deren Gebiet Sie erstmals Fahrschüler ausbilden wollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

  • §§ 2a, 3a, 5 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die im EU-Ausland erworbene Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern und
  • die in § 3a Fahrlehrergesetz (FahrlG) aufgeführten Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Nr. 303.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fällt für die Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins eine Gebühr in Höhe von 40,90 Euro an.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Zuständige Behörde

Fahrerlaubnisbehörde »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 830
Fax: +49 4522 743 455
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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