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Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
[Nr.99001028000000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein flächendeckendes System zur Entsorgung von Verkaufsverpackungen betreiben wollen, benötigen Sie eine behördliche Feststellung.

Gemäß § 7 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) besteht für Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, eine Beteiligungspflicht an einem System (sogenanntes Duales System). Dieses übernimmt für die Verpflichteten die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen. Die Systeme sind flächendeckend einzurichten und bedürfen der Feststellung durch die zuständige Behörde.

Die Feststellung kann nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden, die erforderlich sind, um die beim Erlass der Feststellung vorliegenden Voraussetzungen auch während des Betriebs des Systems dauerhaft sicherzustellen.

Nach erfolgter Feststellung haben Sie flächendeckend in dem bestimmten Einzugsgebiet unentgeltlich die regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise zu gewährleisten. Sie haben die in Ihrem Sammelsystem erfassten Verpackungen einer Verwertung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zuzuführen. Mehrere Systeme können bei der Einrichtung und dem Betrieb ihrer Systeme zusammenwirken.

Nach § 7 Abs. 2 VerpackG kann die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System entfallen, soweit Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen an Anfallstellen liefern, die den privaten Haushalten nach § 3 Abs. 11 VerpackG gleichgestellt sind und eine eigene Erfassung ihrer Verpackungen an diesen Anfallstellen organisieren. Die Betreiber dieser so genannten Branchenlösungen haben ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Entsorgung gelbe Säcke Kreis Plön

Im Kreis Plön werden die gelben Wertstoffsäcke seit dem 01.01.2013 von der Firma Gollan aus Neustadt entsorgt. Beauftragt wird die Firma direkt von den Dualen Systemen.
Bei allgemeinen Fragen zum gelben Wertstoffsack/Verkaufsverpackungen können Sie sich direkt an die Firma Gollan wenden:
telefonisch: 0800/04 65 526
per E-Mail: gelbersack.ploen@gollan.de

Selbstverständlich können Sie sich auch mit den Mitarbeitern der Abfallwirtschaft in Verbindung setzen:
telefonisch: 04522 – 74 74 74
per E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-ploen.de
 
Die gelben Wertstoffsäcke werden am Tag der Entsorgung bis zu 20 Meter -von einer mit einem Müllwagen befahrbaren Straße entfernt- vom Grundstück geholt. Für die Entsorgung der gelben Wertstoffsäcke werden keine Abfallgebühren erhoben, da es sich um ein privatrechtliches Entsorgungssystem handelt.

Wichtiger Hinweis: Sie dürfen die gelben Wertstoffsäcke nicht zweckentfremden! Der Missbrauch ist verboten!!! Die gelben Wertstoffsäcke dürfen nicht für den Transport / die Entsorgung / die Lagerung von z. B. Restabfall, Bioabfall, Alttextilien, PET-Flaschen oder anderen Dingen verwendet werden!!! Sie dürfen nur für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen genutzt werden.

Unter folgendem Link können Sie eine Sortieranleitung für den gelben Sack einsehen.

Link Sortieranleitung

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Feststellung ist durch die zuständige Stelle öffentlich bekannt zu geben und erst vom Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe an wirksam.

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Verwaltungsgebühr gemäß dem allgemeinen Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

MELUND

Fachlich freigegeben am

11.04.2022

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Gelber Wertstoffsack  | PDF-Dokument, 707 kB
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