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Drogenberatung, Suchtberatung
[Nr.99107004018000 ]

Leistungsbeschreibung

Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater: Psychologinnen/Psychologen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Ärztinnen/Ärzte.

Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln beziehungsweise auf verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) spezialisiert.

Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärztinnen/Ärzte sind Suchtberaterinnen/Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.

Suchtberatung bieten unter anderen Wohlfahrtsverbände (zum Beispiel Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Diakonisches Werk) sowie die örtlichen Gesundheitsämter. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist eine Pädagogin oder ein Pädagoge, die oder der die Aufgabe hat, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- oder Suchtproblemen zu helfen. Sie oder er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.

Suchtberatung im Kreis Plön

Die Suchtberatung im Kreis Plön wird durch die ATS (Ambulante und Teilstationäre Suchthilfe) des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig-Holstein wahrgenommen.

Die zentrale Beratungsstelle im Kreis Plön befindet sich in Preetz:
http://landesverein.de/de/31/index.php?seid=44

Telefon 0 43 42/7 62 70
Telefax 0 43 42/ 76 2719
sucht.preetz@ats-sh.de

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten

  • des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG),
  • der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. (LSSH),
  • dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
  • der Suchtberatungsstellen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZGA)
  • des Projektes der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Förderung der Kommunikation mit Jugendlichen, drugcom.de und
  • der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Beratungsstellen in freier Trägerschaft oder
  • an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Zuständige Behörde

Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst »
Amt für Gesundheit
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 646
Fax: +49 4522 743 95 646
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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