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Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
[Nr.99046006061000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.

Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).

Rechtsgrundlage

§§ 1896, 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis,
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Hinweise zum Datenschutz  | PDF-Dokument, 303 kB

Zuständige Behörde

Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung »
Abteilungsleiter: Klaus-Dieter Seute
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 223
Fax: +49 4522 74395 223
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Zuständig für: Plön, Amt Gr. Plöner See, Amt Bokhorst-Wankendorf, Lütjenburg, Amt Lütjenburg (ohne Hohenfelde)

Klaus Hoffmann »
Telefon: +49 4522 743 228
Fax: +49 4522 743 95 228
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Zuständig für: Stadt Preetz, Amt Preetz-Land, Amt Selent/Schlesen, Gemeinde Schönkirchen

Karina Kock »
Telefon: +49 4522 743 448
Fax: +49 4522 743 95 448
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Zuständig für: Amt Probstei, Stadt Schwentinental, Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg, Hohenfelde

Susanne Scholle »
Telefon: +49 4522 743 784
Fax: +49 4522 743 95 784
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Zuständig für: Verwaltung

Janine Ruser »
Telefon: +49 4522 743 119
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