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Bauaufsicht
[Nr.99012009001000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten können Sie auch Online stellen:  zum Onlinedienst

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Zuständige Behörde

Abteilung Bauaufsicht »
Bauamt
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 324
Telefon: +49 4522 743 159
Fax: +49 4522 74395 555
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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