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Was erledige ich wo?
Bauaufsicht
Leistungsbeschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 59 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Zuständige Behörde
Abteilung Bauaufsicht »
Bauamt
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-521
Fax: 04522 743-95-555
E-Mail schreiben oder Formular
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