
Was erledige ich wo?
Anzeige von Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
[Nr.99129012000000 ]
Leistungsbeschreibung
Betreiber von Wasserversorgungsanlagen unterliegen einer Anzeigepflicht, wenn
- eine Wasserversorgungsanlage errichtet wird,
- eine Wasserversorgungsanlage erstmalig in Betrieb genommen oder wieder in Betrieb genommen wird,
- bauliche oder betriebstechnische Änderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser Auswirkungen haben können, durchgeführt werden sollen,
- das Eigentum oder das Nutzungsrecht auf andere Personen übergeht.
Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z.B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.
Rechtsgrundlage
§ 13 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und Formulare für die Anzeige von Trinkwasser-Installationen oder Brauchwassernutzungsanlagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.

Zuständige Behörde
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 531
Fax: +49 4522 743 467
E-Mail schreiben oder Formular
Kontakt
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 465
Fax: +49 4522 743 95 465
E-Mail schreiben oder Formular