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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
[Nr.99129015006000 ]

Leistungsbeschreibung

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

Rechtsgrundlage

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Behörde

Untere Wasserbehörde »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17 - 18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 303
Fax: +49 4522 74395 303
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