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Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
[Nr.99129015006000 ]

Leistungsbeschreibung

Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

Für wasserrechtliche Genehmigungen auf Kreisebene finden sie hier die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters.

Rechtsgrundlage

§§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Behörde

Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 303
Fax: +49 4522 74395 303
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Zuständige Behörde

Amt für Umwelt »
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 549
Fax: +49 4522 74395 549
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Zuständige Behörde

Untere Wasserbehörde »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17 - 18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
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Fax: +49 4522 74395 303
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