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Abgabeerklärung

Wofür wird eine Abgabe erhoben ?

Das Land Schleswig-Holstein erhebt unterschiedliche Abgaben, die u.a. auch zum Schutz des Wassers, zur Verbesserung seiner Qualität und zur Sicherung und Verbesserung seiner Bewirtschaftung eingesetzt werden.

Welche Abgaben gibt es ?

Die nachfolgend angeführten Abgaben macht die Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung als untere Wasserbehörde für das Land Schlewig-Holstein jährlich geltend.

  1. Schmutzwasserabgabe für Groß-Kläranlagen - Für Kläranlagen mit einem Schmutzwasservolumen von mehr als 8 m3/Tag ist für die berechnete Menge der abgeleiteten Schadeinheiten eine Abgabe zu zahlen.
  2. Kleineinleiterabgabe für Hauskläranlagen - Für Hauskläranlagen, die nicht den Vorschriften entsprechen, wird eine Abgabe erhoben.
  3. Niederschlagswasserabgabe - Für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Vorfluter, Bäche, Flüsse oder Seen ist eine Abgabe zu entrichten.
  4. Grundwasserentnahmeabgabe - Für die Entnahme und Nutzung von Grundwasser ist eine Abgabe zu zahlen.

Wer zahlt die Abgabe ?

Die Abgaben macht die untere Wasserbehörde durch einen Bescheid bei dem jeweiligen Anlagenbetreiber bzw. Grundwassernutzer geltend, der diese dann direkt an das Land entrichtet.

Wie wird die Höhe der Abgabe berechnet ?

Die Schmutzwasserabgabe errechnet sich aus den behördlich berechneten Belastungen für die Gewässer am Ablauf der jeweiligen Kläranlage.
Die Berechnungsansätze für die Kleineinleiter-, Niederschlagswasser- und Grundwasserentnahmeabgabe werden durch den Benutzer bzw. Betreiber jährlich gemeldet.

Meldeformulare für die Abgabeerkärung

Zuständige Behörde

Untere Wasserbehörde »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17 - 18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 303
Fax: +49 4522 74395 303
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