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Abfallbeförderernummer beantragen
[Nr.99001010000000 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV),
  • Nachweisverordnung (NachwV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren

Welche Unterlagen werden benötigt?

Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Zuständige Behörde

Untere Abfallentsorgungsbehörde »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17 - 18
Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön
24306 Plön
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Telefon: 04522 743-369
Telefon: 04522 743-410
Fax: 04522 743-464
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