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Überwachung von Schwimm- und Badebecken
[Nr.99003026000000 ]

Leistungsbeschreibung

Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden unterliegen der Überwachung durch das Amt für Gesundheit.

Neben der Bewertung der regelmäßig vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers führt das Amt für Gesundheit Besichtigungen und Untersuchungen durch. Dabei werden vor Ort Betriebsparameter überprüft, die Einhaltung der Betreiberpflichten kontrolliert und ggf. selbst Wasserproben entnommen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

Rechtsgrundlage

  • § 37 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 12.8 – 9.12.11 (VwGebV).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Behörde.

Zuständige Behörde

Amt für Gesundheit »
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 531
Fax: +49 4522 743 467
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Kontakt

Nico Frick »
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 388
Fax: +49 4522 743 95 388
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Mona Stern »
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 465
Fax: +49 4522 743 95 465
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Dennis Starke »
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 387
Fax: +49 4522 743 95 387
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Andre Claassen »
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 641
Fax: +49 4522 743 95 349
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