Zensus 2022: Kreis Plön sucht ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte

Beim Zensus handelt es sich um die alle zehn Jahre stattfindende europaweite Bevölkerungszählung. Der letzte Zensus fand 2011 statt, 2021 musste dieser aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben werden.
Mithilfe der statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Diese Daten sind elementar für viele Entscheidungen von Bund und Ländern und damit sehr wichtig für das Gemeinwohl und somit für jede Bürgerin, jeden Bürger. Die grundlegende Organisation und Steuerung des Zensus in Hamburg und Schleswig-Holstein liegt beim Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord), die Kreise und kreisfreien Städte sind für die örtlichen Erhebungsstellen zuständig.

Die Erhebungsstelle des Kreises Plön bereitet aktuell die Organisation der Befragungen vor. Eingerichtet  wurde die Erhebungsstelle in Plön, Lange Straße 23.

Unter dem Motto „Gute Politik braucht gute Daten“ wird ein Teil der Haushalte auch im Kreis Plön ab dem 15. Mai 2022 persönlich aufgesucht. Dafür ist der Kreis auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und nun auf der Suche nach rund 320 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten.

Die Aufgabe der Erhebungsbeauftragten besteht darin, die ausgewählten Haushalte aufzusuchen, die Existenzfeststellung durchzuführen und in bestimmten Haushalten eine erweiterte Befragung zu führen. Im Rahmen der Digitalisierung werden die Befragungen aber nicht mehr mit Papierbögen durchgeführt, sondern die Erhebungsbeauftragten werden mit einem Tablet ausgestattet.

Was muss ich als Erhebungsbeauftragter mitbringen?

  • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15. Mai 2022),
  • Verschwiegenheit und gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen,
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein,
  • telefonische und schriftliche Erreichbarkeit (E-Mail),
  • Bereitschaft zu Einsätzen außerhalb Ihres unmittelbaren Wohnumfelds
  • gute Deutschkenntnisse

Was bekomme ich als Erhebungsbeauftragter?

  • eine einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigung nach dem Zensusgesetz; die genaue Höhe bemisst sich nach Art und Anzahl der durchgeführten Befragungen (bei 20 Begehungen und Interviews würde diese zirka 850 € betragen).
  • ausgiebige Vorbereitung auf die Aufgabe, mittels einer eintägigen Schulung durch die Mitarbeiter*innen der Erhebungsstelle, welche für das Frühjahr 2022 geplant ist.

Wer Interesse an der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter hat, kann sich gerne ab sofort unter nachfolgendem Link https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/zensus/interviewer-innen-gesucht bewerben.

Das Online Bewerberformular und weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Plön “Was ist der Zensus“ .

Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Im Kreis Plön werden beim Zensus 2022 ca. 26.000 Personen befragt, welche vom Statistischen Bundesamt zufällig ausgewählt werden und welche durch das Zensusgesetz zur Auskunft verpflichtet sind. Die erhobenen Daten werden ausschließlich an das Statistische Bundesamt gemeldet und nicht an die Verwaltung oder an Meldeämter zurückgespielt.

„Seien Sie ein Teil des Projektes und unterstützen Sie uns, entweder aktiv als Erhebungsbeauftragte und als auskunftsgebende Personen.“, so  Landrätin Stephanie Ladwig.