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26.07.2021

Verbot von Wassersport an den Schiffsanlegern auf dem Großen Plöner See

Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs durch Allgemeinverfügung

Bereits im letzten Jahr kam von der Plöner Motorschifffahrt GmbH, die die Seerundfahrten auf dem Großen Plöner See anbietet, der Hinweis, dass im Bereich der Schiffsanleger vermehrt gefährliche Situationen eingetreten seien. Es tauchten zum Beispiel Personen direkt am Anleger, was fast zu Kollisionen von Taucher und Motorboot führte. Auch das verstärkte Aufkommen von Personen, die Stand-Up-Paddling betreiben, führte bereits wiederholt zu gefahrträchtigen Situationen im Bereich der Anlegestellen.

Auch in diesem Jahr hat der Kreis Plön daher eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs des Großen Plöner Sees im Bereich der Stadt Plön erlassen.
Diese regelt, dass die Ausübung von Wassersport, insbesondere das Schwimmen und Tauchen sowie das Stehpaddeln in einem Umkreis von 100 Metern um die Anlegestellen Fegetasche-Strand, Eutiner Straße, Marktbrücke und Prinzeninsel verboten ist.

Das Verbot gilt mittwochs bis sonntags zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie freitags zusätzlich zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr bis zum Ablauf des 03.10.2021. Entsprechende Hinweisschilder an den Anlegestellen weisen explizit darauf hin.

Nicht betroffen von dem Verbot ist die Ein- und Ausfahrt von Booten in den Hafen des Plöner Seglervereins oder die Vorbeifahrt von Booten sowie das Schwimmen/Baden vor dem Hafen des Plöner Seglervereins.

Hintergrund ist, dass das 35 Meter lange Motorschiff bei den An- und Ablegemanövern einen Wendekreis von circa 100 m hat. Nicht nur die Bewegung an sich forciert eine Verletzungsgefahr für Wassersportler im unmittelbaren Umfeld des Schiffs, vielmehr kann auch der verstärkte Einsatz des Propellers mit entsprechender Sogwirkung dazu führen, dass Personen zu Schaden kommen. Um diese Gefahr abzuwenden, hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Plön nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens entschieden, die nunmehr gültige Allgemeinverfügung nach den Regelungen des Landeswassergesetzes beschränkt auf die Fahrtzeiten des Ausflugsschiffes zu erlassen.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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