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24.03.2022

Stellungnahme zur PM der Tierschutzorganisation PETA e.V. zum Thema: Beseitigung der Maulwurfshöhlen im Bereich von Sportstätten des Plöner Schlossstadions

Zur heutigen PM der PETA nimmt der Kreis wie folgt Stellung:

In Folge starken Hügelaufwurfs im Bereich des Plöner Schlossstadions wurde zum Schutz der Nutzer des Sportplatzes vor Unfällen entschieden, gegen die tierischen Verursacher vorzugehen. Trotz vorhandener Vertikalsperre gegen Maulwürfe und Wühlmäuse haben sich diese Tiere auf dem Spielfeld angesiedelt. Die Vertikalsperre war in den vergangenen Jahren, seitdem sie im Jahr 2014 eingebaut wurde, ein sehr guter Schutz. Gerade durch die erstellte bauliche Maßnahme sollte verhindert werden, dass Maulwürfe auf den Sportplatz gelangen und diese durch Ihre Gänge und Unterwühlungen erhebliche Unfallgefahren für die Nutzer verursachen. In Einzelfällen, bei denen die Maulwürfe diese Hindernisse überwinden, ist deshalb auch eine Bekämpfung unter kontrollierten Bedingungen notwendig.

Eine Vergrämung, die als mildeste Maßnahme zu sehen wäre, ist durch die bestehende Vertikalsperre nicht möglich, da die Maulwürfe durch diese im Bereich des Spielfeldes „eingesperrt“ werden.

Der Einsatz von Lebendfallen wurde verworfen, da Maulwürfe einen besonderen Stoffwechsel haben. Somit sind extrem kurze Kontrollzeiten der Fallen notwendig, um die Tiere wieder aus diesen zu befreien. Dieses Verfahren ist nicht praktikabel, da die regelmäßige Überprüfung der Fallen nicht gewährleistet werden kann.

Nach Beratung, Abstimmung und Genehmigung durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wurde unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, insbesondere der artenschutzrechtlichen Schutzbedürftigkeit von Maulwürfen, entschieden, diese nicht lebend zu fangen. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen sind. Eine dazu erforderliche Genehmigung wurde ausdrücklich durch das zuständige Landesamt für die Entnahme der Tiere erteilt. Das Handeln des Kreises Plön erfolgte demzufolge in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen und Vorschriften.

Grundsätzlich kann man nicht, wie von der Tierschutzorganisation PETA gefordert, auf die Bejagung von Maulwürfen im Bereich von Sportanlagen komplett verzichten, da Maulwürfe in Sportplatzflächen durch ihr natürliches Verhalten erhebliche Schäden und vor allem Unfallgefahren für die Nutzer verursachen.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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