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13.05.2015

Stellungnahme zur Berichterstattung um den Waldkindergarten der Heilig-Geist-Kirchengemeinde in Bokhorst

Mit Verwunderung nimmt Landrätin Stephanie Ladwig die massiv vorgebrachte Kritik an der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön im Zusammenhang mit der Berichterstattung und Diskussion um den Waldkindergarten in Bokhorst zur Kenntnis:

„Vorab möchte ich klarstellen, dass die Aktivitäten der Kindergartengruppe im Wald weder eingeschränkt noch verboten werden sollen. Es entspricht zudem nicht den Tatsachen, dass der Kreis Plön den Betrieb des Kindergartens untersagt hat. Selbstverständlich befürworten wir das Interesse und die Teilhabe der Kinder an der Natur. Aktionen und der Aufenthalt der Kinder im Wald sind erlaubt und vom Eigentümer auch ausdrücklich erwünscht. Ich bedauere zutiefst, dass es nicht gelungen ist, deutlich zu machen, dass wir die Interessen der Kindergartengruppe und der Natur als gleichberechtigt nebeneinander betrachten. Stattdessen werden Aussagen in den Raum gestellt, die Kreisverwaltung würde Kinder als störend ansehen und deren Interessen pauschal gegenüber den Naturschutzbelangen zurückstellen.
Ich bin mir sicher, dass wir eine Lösung finden werden, mit der alle Beteiligten gut leben können.“

Zum Hintergrund:
Die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Plön hatte die Frage zu klären, ob die Aufstellung eines Bauwagens als Aufenthaltswagen für die Waldkindergartengruppe baurechtlich zulässig ist. Der Aufenthaltswagen soll einen Schutzraum für die Kinder bieten, der wiederum eine Voraussetzung für die Betriebserlaubnis des Kindergartens ist.
Im Rahmen der Prüfung hat das Kreisbauamt die untere Forstbehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) sowie die Heimaufsicht und die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Damit soll gewährleistet werden, dass nach Abwägung aller Belange eine Entscheidung in der Sache getroffen werden kann, die alle Aspekte berücksichtigt.
Bedenken zur Aufstellung des Bauwagens im Wald wurden in diesem Fall sowohl von der unteren Naturschutzbehörde als auch von der unteren Forstbehörde geäußert. Hauptsächlich jedoch, weil der beabsichtigte Standort des Bauwagens deutlich die nach § 24 Landeswaldgesetz geforderten 30m Mindestabstand vom Wald unterschreitet. Im Übrigen stellt die viel zitierte Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde, die auch weitere Aspekte enthält, keine abschließende Entscheidung des Kreises dar.
Für den 20.05.2015 ist ein gemeinsamer Termin mit allen beteiligten Behörden und dem Träger des Waldkindergartens anberaumt worden, um die Unstimmigkeiten zu beseitigen. Erst danach wird die baurechtliche Entscheidung über die Aufstellung des Bauwagens als Aufenthaltswagen für die Kindergartengruppe getroffen.

Das Problem der Aufenthaltswagen für Waldkindergärten ist dem Kreis Plön bekannt. Aufgabe des Kreises ist es, die verschiedenen Interessen in Einklang zu bringen und dabei auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu achten. Der gesetzliche Rahmen sieht in diesem Fall vor, dass die Bauwagen allenfalls am Waldrand, keinesfalls jedoch im Wald selbst aufgestellt werden. Die naheliegende Lösung besteht somit darin, den Aufenthaltswagen in unmittelbarer Nähe zum Wald aufzustellen. Sowohl die untere Naturschutzbehörde als auch die untere Forstbehörde haben dies auch vorgeschlagen. Den geäußerten Bedenken der beteiligten Behörden wäre damit Rechnung getragen.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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