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29.04.2015

Stellungnahme Landrätin Stephanie Ladwig zur Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts im Rechtsstreit „Blomenburg“ am 29. April 2015

Zum Urteil des OLG Schleswig im Verfahren zur Blomenburg nahm Landrätin Stephanie Ladwig wie folgt Stellung:

 „Zunächst einmal möchte ich betonen, dass der Kreis Plön es sehr bedauert, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist. Auch wir hätten uns gewünscht, dass das Konzept eines Technologiezentrums an der Blomenburg funktioniert. Das Geschäftsmodell hat sich aber leider als nicht tragfähig erwiesen und so musste aus unserer Sicht als Konsequenz die Insolvenz für die Trägergesellschaft angemeldet werden. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat daraufhin Fördermittel von der Trägergesellschaft zurückgefordert.

Um den komplexen Sachverhalt in kurzen Worten zusammenzufassen: Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob der Insolvenzverwalter gegenüber dem Kreis Plön als einem der Gesellschafter die Fördermittel in Höhe von ca. 7,3 Mio. € zzgl. Zinsen, insgesamt also rund 8,2 Mio €, zurückfordern kann oder nicht.

 Es ist nach der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Landgericht Kiel nun auch im Berufungsverfahren in unserem Sinne entschieden worden. Es ist natürlich sehr erfreulich, dass damit den von uns vorgebrachten Argumenten gefolgt wurde! Das OLG hat entschieden, dass sich die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Verpflichtung der beiden Gesellschafter Kreis Plön und Gemeinde Selent zum Verlustausgleich nur auf den laufen-den Geschäftsbetrieb, nicht aber auf den Fall der Insolvenz bezieht.

Das Ergebnis stimmt aus meiner Sicht auch mit der Erwartung überein, die der Bürger an jeden wirtschaftenden Betrieb hat: Wenn es sich erweist, dass ein Betrieb nicht wirtschaftlich zu führen ist, muss eine Insolvenz als Notbremse möglich sein. Warum soll das für die öffentliche Hand nicht gelten? Die Trägergesellschaft der Blomenburg hat diesen Schritt getan, weil ein Weiterbetrieb unwirtschaftlich und der Steuerzahler – der schließlich auch den Haushalt des Kreises finanziert – jährlich steigende Verluste zu tragen hatte. Es handelt sich also gerade nicht um Verschwendung von Steuermitteln, wie es der Insolvenzverwalter im Verfahren angeführt hatte. Um das Risiko einzuschränken, wurde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Rechtsform gewählt. Eine öffentliche Trägergesellschaft ist also nicht schlechter gestellt als ein Wirtschaftsbetrieb – das ist ein gutes Ergebnis.

Es gilt also im Prinzip: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Nun bleibt abzuwarten, ob der Insolvenzverwalter Rechtsmittel gegen dieses Berufungurteil einlegen wird. In Anbetracht der beträchtlichen Summe, um die es geht, wäre das nicht unwahrscheinlich. Eine Revision hat das Gericht allerdings nicht zugelassen.“

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