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06.12.2016

Stabilität der Abfallgebühren im Kreis Plön gewährleistet

Im Jahr 2017 bleiben die Abfallgebühren des Kreises Plön unverändert. Dies gilt auch für die Entgelte der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWKPmbH). Diese erfreuliche Nachricht kann den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden des Kreises jetzt nach Erstellung und Beratung des Gebührenhaushaltes sowie des Wirtschaftsplanes in den zuständigen Gremien für das kommende Jahr mitgeteilt werden.
Sowohl für die grauen Restabfallbehälter als auch für die braunen Biotonnen und die grünen Papiertonnen bleiben die Abfallgebühren gegenüber dem Jahre 2016 weiter unverändert.

Mit der Restabfallgebühr werden im Kreis Plön auch die Kosten für Sperrmüll, die Schadstoffsamm-lungen und die Grüngutabfuhr aus Haushaltungen bzw. privat genutzten Grundstücken sowie die Ab-holung der Weihnachtsbäume abgedeckt. In anderen Landkreisen und Städten werden für diese ein-zelnen Entsorgungsmaßnahmen teilweise zusätzliche Gebühren erhoben. Im Kreis Plön bleiben auch diese Leistungen ohne Zusatzgebühren weiterhin erhalten.

Die Stabilität der Abfallgebühren beruht auf einer gut organisierten und vorausschauend betriebenen Abfallwirtschaft, die seit Jahren einerseits den notwendigen Umweltschutz gewährleistet, andererseits aber stets auch nach angepassten wirtschaftlichen Lösungen sucht.

Im Kreis Plön werden monatlich fast 200.000 Behälterentleerungen für Papier, Bioabfälle und Restab-fälle durchgeführt. Hinzu kommt die tägliche Einsammlung von 13.000 gelben Säcken. Auf diese Art und Weise sind im vergangenen Jahr insgesamt 50.700 Gewichtstonnen Abfälle und Wertstoffe direkt bei den Haushalten des Kreises eingesammelt worden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 0 45 22 / 74 74 74 und auf der Seite www.kreis-ploen.de/Abfallwirtschaft.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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