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26.03.2020

Sonn- und Feiertagsöffnung: Apotheken und Tankstellen dürfen nun auch an Feiertagen öffnen

Um den Andrang auf die geöffneten Verkaufsstellen besser zu verteilen und zu reduzieren, wurde nach Erlass des Landes mit Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 abweichend vom Ladenöffnungszeitengesetz verfügt, dass  der Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Drogerien, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel auch sonntags in der Zeit von 11 bis 17 Uhr geöffnet werden dürfen.  Dies gilt auch für Ostersonntag. Jedoch bleiben die Geschäfte an Karfreitag und Ostermontag geschlossen.

Hier hat das Land nun noch einmal per Erlass vom 25.03.2020 nachgesteuert, der Kreis Plön setzt dies in einer neuen Allgemeinverfügung über die Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen um.
Geändert wurden die Regelungen für Apotheken und Tankstellen. Sie sollen künftig an Sonntagen und auch an gesetzlichen Feiertagen, also Karfreitag und Ostermontag, ganztags öffnen dürfen.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Fax: +49 4522 743 95 376
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