Schülerinnen und Schüler der Oberstufen, berufsbildenden Schulen (in Vollzeit) sowie Auszubildende im Kreis Plön zahlen 25 Prozent weniger für Schülermonatskarten und Schülerwochenkarten
Landrätin Stephanie Ladwig wirbt für die Nutzung der Kreisförderung
Schülerinnen und Schüler der Oberstufen, berufsbildenden Schulen (in Vollzeit) sowie Auszubildende im Kreis Plön erhalten seit dem Schuljahr 2018/2019 beim Kauf von Schülermonatskarten einen Zuschuss von 25 Prozent des regulären Preises. Ab dem neuen Schuljahr 2019/2020 wird diese Förderung auch auf Schülerwochenkarten ausgeweitet.
„Der Plöner Kreistag möchte mit dieser freiwilligen Leistung ältere Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende entlasten, die oftmals einen Großteil ihres eigenen Budgets oder des Budgets der Eltern für Fahrtkosten dieser Art ausgeben müssen“, erklärt Landrätin Stephanie Ladwig. Mit der Ausweitung der Bezuschussung auf Schülerwochenkarten passt der Kreis sich nun auch an die Wünsche der jungen Kundschaft nach mehr Flexibilität in der Nutzung an.
Die Landrätin möchte die Ausweitung zum Anlass nehmen, um noch einmal für die Nutzung der Kreisförderung zu werben.
Konkret profitieren Schülerinnen und Schüler der Oberstufen in den allgemeinbildenden Schulen, Vollzeitschülerinnen und Schüler an den Regionalen Berufsbildungszentren mit einer schulischen Ausbildung sowie Auszubildende in dualen Ausbildungsverhältnissen von der Kreisförderung. Diesen gewährt der Kreis Plön einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent des Preises für eine Schülermonatskarte/ Schülerwochenkarte für die Fahrtstrecke vom Wohnort bis zur Schule und zurück. Für Auszubildende wird eine Schülermonatskarte/Schülerwochenkarte für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte bezuschusst. Voraussetzung ist, dass der Wohnort und die Ausbildungsstätte im Kreis Plön liegen. Außerdem ist zu beachten, dass die allgemeinen Grundsätze der Schülerbeförderungssatzung, wie zum Beispiel die Mindestentfernung von vier Kilometern zwischen Wohnort und Schule sowie die Förderung nur zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart, gelten.
Fahrkartenanträge der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11-13 der allgemeinbildenden Schulen im Kreis Plön sowie der Schülerinnen und Schüler an den Schulstandorten des Regionalen Berufsbildungszentrums des Kreises Plön werden über die Schulen entgegengenommen. Für Schülermonatskarten gibt es die Möglichkeit eines Jahresabonnements. Entsprechende Informationsblätter und Antragsformulare werden in den Schulen bereitgestellt. Die VKP hat in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung ebenfalls einen Flyer erstellt, der ab sofort in den Bussen ausgelegt wird.
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die ein Jahresabonnement, Schülermonatskarten oder jetzt neu auch die Schülerwochenkarten direkt bei den Verkehrsbetrieben Kreis Plön GmbH oder einem anderen Verkehrsunternehmen erwerben, können jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres nachträglich hierfür eine 25-prozentige Erstattung beim Kreis Plön beantragen. Formulare sind auf der Internetseite des Kreises Plön/Schülerbeförderung im Kreis Plön bereitgestellt, können telefonisch unter der Telefonnummer 04522/743-420 oder schriftlich (Kreis Plön, Amt für Schule und Kultur, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön oder per Mail: tanja.fahrenkrog@kreis-ploen.de) angefordert werden. Anträge für eine Förderung von Schülermonatskarten für das abgelaufene Schuljahr können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Ab dem kommenden Schuljahr können dann Förderanträge für Monats- und Wochenkarten gestellt werden.
Die Kreisförderung ist eine freiwillige Leistung des Kreises Plön, auf die kein Anspruch nach dem Schulgesetz sowie der Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung) besteht. Sie geht auf einen Kreistagsbeschluss vom 07.12.2017 zurück, mit dem die entsprechenden Mittel bereitgestellt worden sind.