Online-Zulassung im Aufwind: Bürgerinnen und Bürger stellen immer häufiger Anträge
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung – kurz i-Kfz – wird auch im Kreis Plön zunehmend genutzt. Seit Einführung der Stufe 4 im Frühjahr 2024 haben Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Autohäuser, die Möglichkeit, Fahrzeuge bequem online an-, um- oder abzumelden – ganz ohne Termin und unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde.
„Wir sehen eine stetig steigende Nachfrage nach digitalen Angeboten“, so Landrat Björn Demmin. „Viele Menschen schätzen die Flexibilität, ihr Fahrzeug jederzeit von zuhause aus zulassen oder abmelden zu können. Wer den Service nicht nutzen möchte, kann selbstverständlich weiterhin persönlich in die Zulassungsstellen in Plön oder Schwentinental kommen – allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder in Plön auch am offenen Dienstag.“
Der Großteil der Online-Vorgänge betrifft bislang die Abmeldung von Fahrzeugen – insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2025 bereits 1.453 entsprechende Anträge digital eingereicht. Deutlich geringer ist bisher die Zahl der Online-Neuzulassungen (22), Umschreibungen (169) und Wiederzulassungen (23).
Ein Vorteil der i-Kfzi-Kfz-Nutzung: Nach erfolgreicher Eingabe erhalten Nutzende sofort einen vorläufigen Zulassungsbescheid, mit dem das Fahrzeug umgehend genutzt werden darf. Die endgültigen Unterlagen und Plaketten folgen dann per Post.
Doch ein Hinweis ist der Kreisverwaltung besonders wichtig:
Online-Anträge sollten ausschließlich über die offizielle Internetseite der Zulassungsbehörde gestellt werden. Wer beispielsweise über Suchmaschinen wie Google nach der Online-Zulassung sucht, kann unbemerkt auf Webseiten von Drittanbietern weitergeleitet werden. Diese erwecken oft den Eindruck, ein offizieller Service zu sein – verlangen jedoch deutlich höhere Gebühren. „Daher unser Appell: Bitte nutzen Sie immer die offizielle Website der Kreisverwaltung Plön unter www.kreis-ploen.de, um i-Kfz zu starten“, betont Landrat Björn Demmin.
Was wird für die Online-Zulassung benötigt?
Für die internetbasierte An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs gelten – je nach Vorgang – unterschiedliche Anforderungen. Bei Neuzulassungen oder Umschreibungen ist die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises Pflicht.
Erforderlich sind:
- ein Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion (eID-Funktion) und PIN,
- die AusweisApp2 auf dem Smartphone oder ein Kartenlesegerät,
- eine gültige Bankverbindung,
- die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer),
- gegebenenfalls Nachweis der Hauptuntersuchung sowie die Zulassungsbescheinigungen I und II mit Sicherheitscodes.
Unabhängig vom Weg – online oder vor Ort – bleibt die Bearbeitung bei den Mitarbeitenden der Zulassungsstelle aufwendig. „Auch wenn digitale Anträge oft als schneller wahrgenommen werden, ist der Bearbeitungsaufwand nicht geringer“, so Landrat Björn Demmin. „Trotzdem bauen wir unsere Online-Services weiter aus, um Bürgerinnen und Bürgern möglichst flexible Zugangswege zur Verwaltung zu ermöglichen.“