OVG lässt Berufung im Klageverfahren der CDU-Kreistagsfraktion gegen die Landrätin des Kreises Plön zu
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat mit Beschluss vom 03.04.2018 die von Landrätin Stephanie Ladwig beantragte Berufung im Streitverfahren mit der CDU-Kreistagsfraktion zugelassen.
Hintergrund des Verfahrens ist der Antrag des Kreistagsabgeordneten Klaus Blöcker auf Akteneinsicht in den Verwaltungsvorgang zu den Verwendungsnachweisen bezüglich der der CDU-Fraktion vom Kreis Plön bewilligten Fraktionszuschüsse. Die Abwägung des Kreises Plön hatte ergeben, dass das Interesse des Kreistagsabgeordneten Klaus Blöcker an der Akteneinsicht gegenüber dem Interesse der CDU-Fraktion auf Geheimhaltung überwiegt. Dies gilt aus Sicht der Kreisverwaltung insbesondere auch deshalb, da eventuelle Interessenkollisionen auch mittels teilweiser Schwärzungen hätten verhindert werden können. Die CDU-Fraktion sieht dies anders und hat zunächst Widerspruch eingelegt und sodann Klage gegen die per Bescheid gewährte Akteneinsicht erhoben. Das Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz der Klage überwiegend stattgegeben, nachdem kein Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits zustande gekommen war. Die Landrätin hatte daraufhin die Zulassung der Berufung beantragt.
Landrätin Stephanie Ladwig begrüßt die Entscheidung des OVG und sieht ihre Auffassung bestätigt: „Das Urteil der ersten Instanz hat wesentliche Fragen offen gelassen, die aus Gründen der Rechtssicherheit für die Entscheidung über künftige Akteneinsichtsbegehren bedeutend sind.“
Zur Begründung seiner Zulassungsentscheidung führt das OVG aus, dass die von der Landrätin aufgeworfenen rechtlichen Fragen entscheidungserheblich seien und die zu erwartende Entscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit im allgemeinen Interesse liegt.
Nach der am 03.04.2018 erfolgten positiven Entscheidung über die Zulassung der Berufung wird das Streitverfahren nun als Berufungsverfahren vor dem OVG fortgeführt.