Neue Allgemeinverfügung für den Kreis Plön ab dem 05.11.2020
Orte für Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum aktualisiert
Der Kreis Plön hat seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche im Kreisgebiet, in denen nach § 2 Abs. 6 S. 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, überarbeitet. Diese gilt vom 5. November an.
Der Kreis Plön hat in enger Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden nunmehr aktualisiert festgelegt, dass in folgenden Bereichen von morgen an eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wer-den muss:
• Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr
• Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr
• Gemeinde Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr
• Gemeinde Schönberg: Seebrücke: Samstags und sonntags von 12 bis 17 Uhr
Die Allgemeinverfügung des Kreises nebst Kartenausschnitten zu den genannten Bereichen ist auf der Homepage des Kreises Plön abrufbar.